Auf dem 33. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin wurde am 17. November entschieden, die „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ (SSPT) als neuen Bereich in die Muster-Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Damit ist ein langjähriges berufspolitisches Ziel erreicht worden. Der nächste Schritt ist nun die Aufnahme der SSPT in die Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammern der einzelnen Bundesländer. Bislang war die SSPT nur in Rheinland-Pfalz als Weiterbildung anerkannt.
Es kann damit demnächst für alle Absolventen die Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerzpsychotherapie“ geführt werden. Mit der Anerkennung der SSPT als Zusatzbezeichnung ist auch eine verbesserte Anerkennung diese Qualifikation im Medizinsystem verbunden.
Die zukünftige Weiterbildung SSPT wird in beiden Altersbereichen „Erwachsene“ und „Kinder und Jugendliche“ angeboten werden. Die Bestandteile der Weiterbildung wurden so konzipiert, dass Sie sowohl von angestellten als auch von niedergelassenen PP/KJP gut absolviert werden können. Insbesondere die Anforderungen an die praktische Weiterbildung und die Falldokumentationen werden demnächst geringer sein als im bisherigen Curriculum.
Hier finden Sie die aktuelle Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer, in der jetzt auch die "Spezielle Schmerzpsychotherapie" mit den geforderten Inhalten der Weiterbildung angeführt ist. Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informiert halten.