WEITERBILDUNGSORDNUNWEITERBILDUNGSORDNUNGG
§ 2 Fort-/Weiterbildungsziele
1)
Ziel der Fort-/Weiterbildung ist die Erlangung der psychotherapeutischen Fachkompetenz in der Anwendung von psychologisch fundierten schmerztherapeutischen Maßnahmen. Dies setzt die Teilnahme an einem von der Prüfungskommission (§ 5) anerkannten Curriculum und die Ableistung einer praktischen Weiterbildungszeit in einer ebenfalls hierdurch anerkannten Weiterbildungsstätte voraus.
2)
Die Fort-/Weiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte psychologische Diagnostik und Therapie bei Patient*innen mit Schmerzen vermitteln. Weiter soll sie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit anderen in der Versorgung tätigen Berufsgruppen (z.B. Ärzt*innen, Psycholog*innen, Physiotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen) fördern. In die Fort-/Weiterbildung werden unterschiedliche wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren einbezogen.
3)
Die Fort-/Weiterbildung ist entweder in einem der beiden Altersbereiche „Kinder und Jugendliche“ oder „Erwachsene“ oder in beiden Altersbereichen möglich.