DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR PSYCHOLOGISCHE SCHMERZTHERAPIE UND -FORSCHUNG E.V.

WEITERBILDUNGSORDNUNG

§ 3 Fort-/Weiterbildungsstruktur

Die Fort-/Weiterbildung in Spezieller Schmerzpsychotherapie umfasst:

1) 
die theoretische Fort-/Weiterbildung, welche allgemeine Grundlagen (48 Stunden) sowie Module, die altersspezifisch ausgerichtet sind (32 Stunden) beinhaltet. Die Kenntnisse werden innerhalb eines insgesamt 80 Stunden umfassenden Curriculums "Spezielle Schmerzpsychotherapie; Fort-/Weiterbildung" vermittelt. Pro Tag werden maximal acht, pro Woche höchstens 40 Stunden angerechnet. Wird die Fort-/Weiterbildung in beiden Altersbereichen absolviert, sind die spezifischen Weiterbildungsinhalte und damit insgesamt 112 (80 + 32) Stunden gefordert.

2) 
die praktisch klinische Tätigkeit in der Versorgung von Schmerzpatient*innen. Diese Tätigkeit kann entweder durch Mitarbeit in oder durch enge Kooperation mit von der Prüfungskommission oder der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Einrichtungen erfolgen, die in die Versorgung von Patient*innen eingebunden sind, deren Erkrankungsbild durch chronische Schmerzen bestimmt ist oder bei deren Erkrankung der Schmerz als Folge- oder Begleiterscheinung eine wesentliche Rolle spielt. In diesen Einrichtungen soll bereits ein zur Schmerzpsychotherapie qualifizierte*r Psychotherapeut*in tätig sein. Die praktische Fort-/Weiterbildung dauert ab Beginn des Curriculums mindestens 18 Monate. Es sind mindestens 180 Behandlungsstunden unter Supervision, im Sinne einer fachkundigen Aufsicht nachzuweisen. Bei Absolvierung beider Altersbereiche sollen mindestens 270 Behandlungsstunden unter Supervision (im Sinne einer fachkundigen Aufsicht) erfolgen, in jedem Bereich mind. 90 Std. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sollen mind. 20 Std. unter Einbeziehung relevanter Bezugspersonen gewährleistet sein.
Es ist das gesamte Behandlungskonzept einer auf schmerztherapeutische Behandlung spezialisierten Einrichtung in Theorie und täglicher Praxis kennenzulernen. Dies kann im Rah- men einer mindestens 40 Stunden umfassenden Hospitation erfolgen (nach Möglichkeit an 5 Tagen einer Arbeitswoche). Die Hospitation kann entfallen, falls die praktische klinische Tätigkeit bereits in einer auf schmerztherapeutische Behandlung spezialisierten Einrichtung erfolgt. Die Anrechenbarkeit der klinischen Tätigkeit muss von der Prüfungskommission vorab genehmigt werden.

3) 
die Durchführung und Dokumentation von klinisch-psychologischer Anamnese, Diagnostik und Behandlung chronischer Schmerzpatient*innen unter Supervision.

4)
die regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen oder Sitzungen interdisziplinär besetzter Qualitätszirkel.