DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR PSYCHOLOGISCHE SCHMERZTHERAPIE UND -FORSCHUNG E.V.

WEITERBILDUNGSORDNUNG

§ 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

1)
Die Novellierung dieser Richtlinien tritt am 03.09.2020 in Kraft.

2) 
Wurde vor Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits mit der Fort-/Weiterbildung begonnen, werden Nachweise der praktischen klinischen Tätigkeit nach den vorherigen Richtlinien für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren nach Beschluss der Prüfungskommission vom 26.11.2018 anerkannt.

3)
Zukünftige Änderungen der Richtlinien werden von der „gemeinsamen Prüfungskommission“ vorbereitet und nach Zustimmung durch die Präsidien der beteiligten Fachgesellschaften bekannt gemacht.